Hier die Zusammenfassung der Ziele, die die Elternvertreter zum Thema Elternbeiträge für sehr wichtig halten:
1. Langfristig aber auch baldmöglichst sollte die Finanzierung des Elementarbereiches - und somit auch die Betreuung in Kindertagesstätten - vollständig ohne speziellen Elternbeitrag auskommen - Qualitätseinbußen in Betreuung oder Bildung dürfen dabei nicht hingenommen werden.
Begründung: Aus einer Betreuung und frühzeitigen Bildung hoher Qualität erwächst der *gesamten* Gesellschaft ein Vorteil ebenso würde eine schlechte Qualität oder ein Unterbleiben frühzeitiger Bildung (dabei ist die eigentliche Bedeutung gemeint: Bildung des Herzens) Nachteile für *alle* Bürger mit sich bringen. Eltern zahlen schon jetzt über verschiedene Steuern - besonders über Einkommen- und Umsatzsteuer einen überdurchschnittlichen Anteil in drei der vier Finanzierungssäulen: Landesanteil, Kommunenanteil aber auch der Trägeranteil (z.B. über Kirchensteuer) wird bereits jetzt auch von Eltern von Kitakindern mitgetragen. Eine vierte, exklusiv für Eltern vorbehaltene Säule - die Elternbeiträge - belastet die Eltern in der finanziell schwierigsten Phase Ihres Lebens oft über Gebühr.
Hieraus ergibt sich ein dringendes, kurzfristiges Ziel:
2. Negative gesellschaftliche Auswirkungen von hohen Elternbeiträgen immer wieder klarmachen
Begründung: Die Tagespolitik ist heute geprägt von kurzfristigem Ertragsdenken, daher werden Elternbeiträge, insbesondere wenn Sie aus der Sicht von Kommunalpolitikern noch ausgebaut oder gar erhöht werden können, als zusätzlicher Ertrag für die Haushalte, also als etwas Positives angesehen und benannt. Der Perspektivwechsel auf die Sicht der Familien, wird dabei zu oft *nicht* vorgenommen; erst recht werden die langfristigeren Auswirkungen von hohen Elternbeiträgen nicht erkannt oder gar ignoriert. Jede wichtige Förderung, die im Kitaalter unterbleibt, kann zu erheblichen, teils lebenslangen Nachteilen für die Kinder - und damit für die Gesellschaft insgesamt - führen. Zahlreiche Beispiele dazu finden sich im sozialen aber auch im medizinischen Bereich. Als Beispiel sei eine angeborene Schwerhörigkeit genannt. Diese wird oft von Eltern nicht erkannt, da die Kinder lernen, von den Lippen der Eltern abzulesen. Wird aber das Zeitfenster für die notwendige medizinische Behandlung zwischen 2 und 5 Jahren erst sehr spät für eine Behandlung genutzt, ist der Spracherwerb erheblich erschwert und nur mit großem Förderaufwand möglich, nach Verpassen dieses Zeitfensters sind gar lebenslange Nachteile zu erwarten. Die geringe Zahl von Kindern - gerade in ländlichen Gegenden - führt zu weiteren Nachteilen, wenn gleichzeitig die Eintrittskarte in die Gesellschaft mit Gleichaltrigen einen zu hohen Preis trägt. Hohe Elternbeiträge stehen der notwendigen Förderung und Bildung von Kindern im Wege, für die notwendige Förderung gilt der einfache Zusammenhang: je früher je besser, je später je teurer.
3. Auf dem Wege zur Kita ohne Eltern-Zusatzbeiträge: Die *tatsächliche* wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sollte Grundlage für die Bemessung der Elternbeiträge sein.
Begründung: Das KiBiz fordert eine soziale Staffelung der Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Üblicherweise ziehen die Kommunen dazu die sogenannte "Summe der positiven Einkünfte" heran, die immer weniger die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern wiedergibt, ja in einzelnen Fällen sogar zu deutlich zu hoher Einstufung und Ausgrenzung einzelner Kinder führt. Zu Erläuterung: die Summe der positiven Einkünfte ist die Summe der Einkünfte - ohne Abzug von Verlusten aus z.B. selbständiger Tätigkeit. Dies Entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen aus angestellter Tätigkeit bzw. Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. Abgezogen werden dürfen dann nur noch die Werbungskosten. *Nicht* abgezogen werden dürfen weitere Abgaben und Kosten wie die Einkommenssteuer(!), Altersvorsorgebeiträge, Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige usw. Fatalerweise bezeichnen die Kommunen diese fiktiven Jahreseinkünfte in Ihren Satzungen oft kurz als "Einkommen" und stellen diese Summen in der Elternbeitragstabelle den vom verbleibenden Familiennetto zu zahlenden Monatsbeiträgen gegenüber.
Diese Art der Einstufung ist ein Anachronismus und entspricht lange nicht mehr der Erwerbsrealität der Eltern. Eine prozentuale Kopplung an die Einkommensteuer (ähnlich der Kirchensteuer) würde besser der Forderung des KiBiz entsprechen.
4. Auf dem Wege zur Kita ohne Zusatzbeiträge für Eltern: Der Gegenfinanzierung von Elternbeitragsausfällen durch die Beitragsbefreiung des letzten Kitajahres mittels Geschwisterbeiträgen ist entgegenzuwirken.
Bergründung: Wieder führt der Ertragsgedanke in den Kommunen zu einer "Ausschöpfung" weiterer Elterngeldquellen durch Neuinterpretation oder Änderung der Satzungen. Z.B. wird in einigen Kommunen von den Eltern ein Beitrag für Geschwisterkinder verlangt, die ein weiteres Kind beitragsfrei im letzten Kindergartenjahr haben. Auch wenn dies wie ein eleganter Trick erscheint, bedeutet diese Regelung eine Belastung von Eltern zum Nachteil der Kinder.
5. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten finden und benennen.
Begründung: Nein sagen ist leicht, wichtig ist aber, eine neue Finanzierung der Kitas mitzugestalten. Denkbar wäre ein Erhöhung der Einkommensteuer (ist allerdings nicht Ländersache) oder eine Einführung eines Familiensplittings mit Kopplung von Steuervorteilen an die Zahl der Kinder in der Familie, statt des bekannten Ehegattensplittings. Auch eine Kappungsgrenze für das Kindergeld könnte einen Beitrag leisten.
Soweit die Punkte, die wir diskutiert haben. Ich hoffe ich habe keine wichtigen Aspekt vergessen.