Hier die Zusammenfassung der Ziele, die die Elternvertreter zum Thema
Elternbeiträge für sehr wichtig halten:
1. Langfristig aber auch baldmöglichst sollte die Finanzierung des Elementarbereiches - und
somit auch die Betreuung in Kindertagesstätten - vollständig ohne speziellen
Elternbeitrag auskommen - Qualitätseinbußen in Betreuung oder Bildung
dürfen dabei nicht hingenommen werden.
Begründung:
Aus einer Betreuung und frühzeitigen Bildung hoher Qualität erwächst der
*gesamten* Gesellschaft ein Vorteil ebenso würde eine schlechte Qualität
oder ein Unterbleiben frühzeitiger Bildung (dabei ist die eigentliche Bedeutung
gemeint: Bildung des Herzens) Nachteile für *alle* Bürger mit sich bringen.
Eltern zahlen schon jetzt über
verschiedene Steuern - besonders über Einkommen- und Umsatzsteuer
einen überdurchschnittlichen Anteil in drei der vier Finanzierungssäulen:
Landesanteil, Kommunenanteil aber auch der Trägeranteil (z.B. über Kirchensteuer)
wird bereits jetzt auch von Eltern von Kitakindern mitgetragen.
Eine vierte, exklusiv für Eltern vorbehaltene Säule - die Elternbeiträge - belastet die
Eltern in der finanziell schwierigsten Phase Ihres Lebens oft über Gebühr.
Hieraus ergibt sich ein dringendes, kurzfristiges Ziel:
2. Negative gesellschaftliche Auswirkungen von hohen Elternbeiträgen immer wieder klarmachen
Begründung:
Die Tagespolitik ist heute geprägt von kurzfristigem Ertragsdenken, daher werden
Elternbeiträge, insbesondere wenn Sie aus der Sicht von Kommunalpolitikern noch
ausgebaut oder gar erhöht werden können, als zusätzlicher Ertrag für die Haushalte,
also als etwas Positives angesehen und benannt. Der Perspektivwechsel auf die Sicht
der Familien, wird dabei zu oft *nicht* vorgenommen; erst recht werden die langfristigeren
Auswirkungen von hohen Elternbeiträgen nicht erkannt oder gar ignoriert.
Jede wichtige Förderung, die im Kitaalter unterbleibt, kann zu erheblichen, teils
lebenslangen Nachteilen für die Kinder - und damit für die Gesellschaft insgesamt - führen.
Zahlreiche Beispiele dazu finden sich im sozialen aber auch im medizinischen Bereich.
Als Beispiel sei eine angeborene Schwerhörigkeit genannt. Diese wird oft von Eltern
nicht erkannt, da die Kinder lernen, von den Lippen der Eltern abzulesen. Wird aber
das Zeitfenster für die notwendige medizinische Behandlung zwischen 2 und 5 Jahren
erst sehr spät für eine Behandlung genutzt, ist der Spracherwerb erheblich erschwert
und nur mit großem Förderaufwand möglich, nach Verpassen dieses Zeitfensters
sind gar lebenslange Nachteile zu erwarten.
Die geringe Zahl von Kindern - gerade in ländlichen Gegenden - führt zu weiteren
Nachteilen, wenn gleichzeitig die Eintrittskarte in die Gesellschaft mit Gleichaltrigen
einen zu hohen Preis trägt.
Hohe Elternbeiträge stehen der notwendigen Förderung und Bildung von Kindern im
Wege, für die notwendige Förderung gilt der einfache Zusammenhang:
je früher je besser, je später je teurer.
3. Auf dem Wege zur Kita ohne Eltern-Zusatzbeiträge:
Die *tatsächliche* wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sollte Grundlage
für die Bemessung der Elternbeiträge sein.
Begründung:
Das KiBiz fordert eine soziale Staffelung der Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Eltern. Üblicherweise ziehen die Kommunen dazu die sogenannte
"Summe der positiven Einkünfte" heran, die immer weniger die tatsächliche wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern wiedergibt, ja in einzelnen Fällen sogar zu deutlich zu hoher
Einstufung und Ausgrenzung einzelner Kinder führt.
Zu Erläuterung: die Summe der positiven Einkünfte ist die Summe der
Einkünfte - ohne Abzug von Verlusten aus z.B. selbständiger Tätigkeit. Dies Entspricht
in der Regel dem Bruttoeinkommen aus angestellter Tätigkeit bzw. Gewinn aus selbständiger
Tätigkeit. Abgezogen werden dürfen dann nur noch die Werbungskosten. *Nicht* abgezogen
werden dürfen weitere Abgaben und Kosten wie die Einkommenssteuer(!), Altersvorsorgebeiträge,
Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige usw.
Fatalerweise bezeichnen die Kommunen diese fiktiven Jahreseinkünfte in Ihren Satzungen
oft kurz als "Einkommen" und stellen diese Summen in der Elternbeitragstabelle den vom
verbleibenden Familiennetto zu zahlenden Monatsbeiträgen gegenüber.
Diese Art der Einstufung ist ein Anachronismus und entspricht lange nicht mehr der
Erwerbsrealität der Eltern. Eine prozentuale Kopplung an die Einkommensteuer (ähnlich der
Kirchensteuer) würde besser der Forderung des KiBiz entsprechen.
4. Auf dem Wege zur Kita ohne Zusatzbeiträge für Eltern:
Der Gegenfinanzierung von Elternbeitragsausfällen durch die Beitragsbefreiung des
letzten Kitajahres mittels Geschwisterbeiträgen ist entgegenzuwirken.
Bergründung:
Wieder führt der Ertragsgedanke in den Kommunen zu einer "Ausschöpfung"
weiterer Elterngeldquellen durch Neuinterpretation oder Änderung der Satzungen.
Z.B. wird in einigen Kommunen von den Eltern ein Beitrag für Geschwisterkinder
verlangt, die ein weiteres Kind beitragsfrei im letzten Kindergartenjahr haben.
Auch wenn dies wie ein eleganter Trick erscheint, bedeutet diese Regelung eine
Belastung von Eltern zum Nachteil der Kinder.
5. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten finden und benennen.
Begründung:
Nein sagen ist leicht, wichtig ist aber, eine neue Finanzierung der Kitas mitzugestalten.
Denkbar wäre ein Erhöhung der Einkommensteuer (ist allerdings nicht Ländersache)
oder eine Einführung eines Familiensplittings mit Kopplung von Steuervorteilen an
die Zahl der Kinder in der Familie, statt des bekannten Ehegattensplittings. Auch eine
Kappungsgrenze für das Kindergeld könnte einen Beitrag leisten.
Soweit die Punkte, die wir diskutiert haben. Ich hoffe ich habe keine wichtigen Aspekt
vergessen.